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    AGB's

    Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
     
    1. Vertrag: jeder Vertrag über den Verkauf von Sachen;
    2. EVAC First Aid & Safety Products Handelsname von QRS Healthcare b.v. Handelskammern 17182862 und steuernummer NL815443043B01: der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz auf: Randmeer 12, 5347 JW, Niederlande, ein Unternehmen, das sich mit dem Verkauf von allerlei Arten von Sachen beschäftigt;
    3. Vertragspartner: der Käufer der Güter, das ist eine Rechtsperson, sowie jegliche Arbeitsgemeinschaft ohne Rechtsfähigkeit, sowie der Verbraucher;
    4. Verbraucher: der Käufer von Sachen, das ist eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt;
    5. Angebot: jedes Angebot von Gütern;
    6. Preis: der Preis der angebotenen Güter ohne Nebenkosten, wie diese gesondert aufgeführt und bedungen werden;
    7. Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb welcher der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann.
     
    Artikel 2 – Anwendbarkeit
        
    1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verträge von EVAC First Aid & Safety Products, ungeachtet dessen, welches Kommunikationsmittel verwendet wird.
    2. Von den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann lediglich durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.
    3. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen vollständig in Kraft und werden sich Parteien beraten, um neue Bestimmungen als Ersatz der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen zu vereinbaren, wobei sofern möglich Zweck und Tenor der ursprünglichen Bestimmung beibehalten werden.
    4. Verlangt EVAC First Aid & Safety Products nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so bewirkt dies nicht, dass diese Bedingungen nicht anwendbar sind oder dass Benutzer das Recht verliert, in künftigen, womöglich ähnlichen Fällen die strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen.
    5. Auch wenn der Vertragspartner auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, finden diese keine Anwendung. Eine anderslautende Bedingung in den Bedingungen des Vertragspartners ändert nichts daran.
     
    Artikel 3 – Angebote
      
     
    1. Angebote binden EVAC First Aid & Safety Products auf keinerlei Weise, es sei denn, im Angebot selbst ist schriftlich das Gegenteil bestimmt. Die bei EVAC First Aid & Safety Products aufgegebene Bestellung gilt als Angebot, das erst nach schriftlicher Bestätigung als von Benutzer akzeptiert gilt.
    2. Die angebotenen Güter werden deutlich, wahrheitsgetreu und so vollständig wie möglich abgebildet und/oder beschrieben. Hat das Angebot eine beschränkte Gültigkeit, so wird dies ausdrücklich angegeben.
    3. Jedes Angebot hat solche Angaben zu enthalten, dass dem Vertragspartner die mit der Annahme des Angebots verbundenen Rechte und Pflichten deutlich sind. Dies betrifft insbesondere den Preis, die Art und Weise von Bezahlung und Lieferung, die Versandkosten, die Gültigkeitsdauer des Angebots oder des Preises, das Widerrufsrecht und die Mindestdauer des Vertrags, wenn es sich um eine dauerhafte oder regelmäßige Produktlieferung handelt.
    4. Das Angebot enthält auch eine Widerrufsfrist von mindestens sieben Werktagen, die am Tag nach dem Empfang der Güter durch oder im Namen des Verbrauchers eingeht. Beschränkungen oder Ausschlüsse dieser Widerrufsfrist – aufgrund der besonderen Art der betreffenden Güter – werden im Angebot deutlich angegeben.
    5. Eventuelle mündliche Zusagen binden EVAC First Aid & Safety Products erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
    6. EVAC First Aid & Safety Products ist berechtigt, Bestellungen zu verweigern oder an die Lieferung bestimmte Bedingungen zu knüpfen, sofern nicht ausdrücklich ein anderes bestimmt. Wird eine Bestellung nicht akzeptiert, teilt Benutzer dies unter Angabe der Gründe binnen zehn Tagen nach Eingang der Bestellung mit.
    7. EVAC First Aid & Safety Products stellt die Informationen im Sinne der Absätze 3 und 4 dieses Artikels rechtzeitig vor der Ausführung des Vertrags dem Verbraucher zur Verfügung.
    8. EVAC First Aid & Safety Products wird dem Vertragspartner spätestens bei der Ausführung des Vertrags die folgenden Informationen verschaffen:
      1. die Anschrift des Sitzes der Firma;
      2. Informationen über Kundendienst und Garantien.
     
    Artikel 4 – Zustandekommen eines Vertrags
     
    1. Der Vertragspartner ist an seine in irgendeiner Form dem Benutzer gegebene Bestellung für eine Dauer von acht Tagen ab dem Datum der Bestellung oder (wenn es eine mündlich aufgegebene Bestellung betrifft) ab der Aufgabe der Bestellung gebunden. Eine im Zeitraum dieser acht Tage abgegebene Erklärung des Vertragspartners, dass er seine Bestellung stornieren oder ändern möchte, kann folglich nicht verhindern, dass ein Vertrag auf Grundlage der (ursprünglichen) Bestellung zustande kommt, wenn EVAC First Aid & Safety Products die Bestellung innerhalb dieses Zeitraums von acht Tagen akzeptiert oder bestätigt.
    2. Die von EVAC First Aid & Safety Products dem Vertragspartner gesandte Auftragsbestätigung gilt den Inhalt des abgeschlossenen Vertrags vollständig und korrekt wiederzugeben. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung gilt als vom Vertragspartner angenommen, sofern uns dieser nicht binnen acht Tagen nach dem Ausstellungsdatum unserer Auftragsbestätigung schriftlich mitgeteilt hat, dass er sich mit deren Inhalt nicht einverstanden erklärt.
     
    Artikel 5 – Preise und Bezahlung
     
    1. Die genannten Preise für die angebotenen Produkte verstehen sich in Euro, zzgl. MwSt., sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein anderes vereinbart.
    2. EVAC First Aid & Safety Products bietet mehrere Bezahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse, per Kreditkarte, PayPal und auf Rechnung. Die Bestellung auf Rechnung bedarf der schriftlichen Einwilligung von EVAC First Aid & Safety Products.
    3. Bezahlt der Vertragspartner einen von ihm geschuldeten Betrag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig, so ist er mit Wirkung des Fälligkeitsdatums der betreffenden Rechnung in Verzug, ohne dass dafür eine Inverzugsetzung vonnöten ist. Ab diesem Moment bis zum Tag der vollständigen Bezahlung ist der Vertragspartner EVAC First Aid & Safety Products Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen plus 2 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat berechnet wird, über den fälligen Rechnungsbetrag geschuldet.
    4. Hat der Vertragspartner eine Ermäßigung bedungen und erfolgt die Bezahlung nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig, so ist EVAC First Aid & Safety Products berechtigt, die zugesagte Ermäßigung zurückzuziehen. Sodann ist der übliche Preis geschuldet.
    5. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich jener für Rechtsbeistand, die EVAC First Aid & Safety Products infolge der Nichteinhaltung der Bezahlungspflichten durch den Vertragspartner machen muss, sind für Rechnung des Vertragspartners.
    6. Gibt nach dem Urteil von EVAC First Aid & Safety Products die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners Anlass dazu, kann Benutzer vom Vertragspartner eine Sicherheit verlangen, in Ermangelung welcher EVAC First Aid & Safety Products die Ausführung des Vertrags aussetzen kann.
    7. Kosten für internationale Bezahlungen des Rechnungsbetrags sind für Rechnung des Vertragspartners. Bei Zurückbuchung des Rechnungsbetrags durch EVAC First Aid & Safety Products im Fall der Rückgabe der Produkte durch den Kunden im Rahmen der Garantie und gemäß den Garantiebedingungen sind die Kosten von EVAC First Aid & Safety Products für eine internationale Bezahlung für Rechnung des Vertragspartners.
    8. Ergeben sich nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags, doch vor dem Tag der Lieferung Erhöhungen einer oder mehrerer Kostenfaktoren, so behält sich EVAC First Aid & Safety Products das Recht vor, diese Erhöhungen an den Vertragspartner weiterzugeben. Ferner hat EVAC First Aid & Safety Products das Recht, in einem solchen Fall den Vertrag außergerichtlich als vollständig oder teilweise gelöst zu erklären. Das letztgenannte Recht steht auch dem Verbraucher zu, jedoch nur wenn EVAC First Aid & Safety Products binnen drei Monaten nach Vertragsschluss den Standpunkt einnimmt, dass sich aus den Veränderungen der Kosten eine Erhöhung des in der Auftragsbestätigung genannten Preises ergibt. Macht der Verbraucher von diesem Recht Gebrauch, so muss er binnen acht Tagen nach Empfang der betreffenden Mitteilung von EVAC First Aid & Safety Products per Einschreiben die Auflösung fordern.
     
    Artikel 6 – Lieferung
      
     
    1. EVAC First Aid & Safety Products beachtet bei der Entgegennahme und Ausführung der Bestellungen von Gütern größtmögliche Sorgfalt.
    2. Als Lieferort gilt die Anschrift des Vertragspartners, die dem Benutzer zuletzt mitgeteilt wurde, sofern kein anderes vereinbart.
    3. Die von EVAC First Aid & Safety Products genannten Lieferzeiten sind lediglich Richtwerte. EVAC First Aid & Safety Products führt die akzeptierten Bestellungen mit gehöriger Eile, jedoch mindestens binnen 30 Tagen aus. Wird die Lieferung entweder wegen (vorübergehender) Nicht Vorrätigkeit oder aus anderen Gründen verzögert oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, so empfängt der Verbraucher spätestens einen Monat nach Aufgabe der Bestellung eine Mitteilung darüber. Der Verbraucher hat in diesem Fall das Recht, die Bestellung ohne Kosten zu stornieren. Eventuell bereits gemachte Bezahlungen werden binnen 30 Tagen nach Auflösung des Vertrags zurückgebucht.
    4. Erweist sich die Lieferung eines bestellten Gutes als unmöglich, so wird sich Benutzer nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit um die Bereitstellung eines Ersatzartikels bemühen. Spätestens bei der Lieferung wird auf deutliche und verständliche Weise mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung dieses Ersatzartikels sind für Rechnung von EVAC First Aid & Safety Products.
    5. Das Risiko von Beschädigung und Untergang der Güter während des Transports beruht beim Vertragspartner, sofern kein anderes vereinbart.
     
    Artikel 7- Eigentumsvorbehalt
      
     
    1. Von EVAC First Aid & Safety Products gelieferte Sachen bleiben ihr Eigentum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung aller Schulden des Vertragspartners kraft, zusammenhängend mit oder sich ergebend aus den von EVAC First Aid & Safety Products gelieferten Sachen.
    2. Der Vertragspartner hat kein Recht, die nicht bezahlten Sachen zu verpfänden, ein besitzloses Pfandrecht oder irgendein anderes sachliches oder persönliches Recht zugunsten eines Dritten daran zu begründen.
    3. EVAC First Aid & Safety Products ist jederzeit berechtigt, die sich unter dem Vertragspartner (oder Dritten) befindenden, jedoch im Eigentum von EVAC First Aid & Safety Products befindlichen Sachen an sich zu nehmen, sobald EVAC First Aid & Safety Products billigerweise annehmen kann, dass die reelle Chance besteht, dass der Vertragspartner seinen Pflichten nicht genügen wird. Dies berührt nicht die Rechte von EVAC First Aid & Safety Products aufgrund gemeinen Rechts: EVAC First Aid & Safety Products behält insbesondere auch das Recht, nachdem sie Sachen an sich nahm, den Vertragspartner für Schadenersatz haftbar zu machen.
     
    Artikel 8 – Reklamationen und Haftung
       
    1. Der Vertragspartner hat die Pflicht, bei der Lieferung zu untersuchen, ob die Produkte dem Vertrag genügen. Ist dies nicht der Fall, so hat der Vertragspartner Benutzer so schnell wie möglich und in jedem Fall binnen 30 Tagen nach der Lieferung, jedenfalls nachdem die Feststellung angemessener weise möglich war, schriftlich unter Angabe der Gründe davon in Kenntnis zu setzen.
    2. Wurde nachgewiesen, dass die Produkte dem Vertrag nicht genügen, hat der Vertragspartner das Recht, die betreffenden Produkte zurückzusenden und durch neue ersetzen zu lassen oder den Rechnungsbetrag erstattet zu bekommen.
    3. Der Vertragspartner, der kein Verbraucher ist, ist nicht berechtigt, Produkte ohne Vorliegen einer begründeten Reklamation zurückzusenden. Geschieht dies dennoch ohne gültigen Grund, so gehen alle Kosten für die Rücksendung zulasten von Käufer. EVAC First Aid & Safety Products steht es in diesem Fall frei, die Produkte für Rechnung und Gefahr von Käufer bei Dritten zu lagern.
     
    Artikel 9 – Haftung
      
     
    1. EVAC First Aid & Safety Products ist jederzeit befugt, Fehler, für die sie haftbar ist, zu berichtigen oder den sich aus diesen Fehlern ergebenden Schaden zu beschränken oder aufzuheben.
    2. EVAC First Aid & Safety Products haftet nicht für mittelbare oder unmittelbare Schäden des Vertragspartners oder Dritter, einschließlich Folgeschäden, Betriebsschäden, Gewinnausfall und Stillstandsschäden.
    3. EVAC First Aid & Safety Products haftet nicht für Schäden aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten in nicht-führenden Positionen.
    4. Der Vertragspartner ist gehalten, EVAC First Aid & Safety Products vor allen Ansprüchen, die Dritte bezüglich der Ausführung des Vertrags gegenüber Benutzer geltend machen könnten, zu schützen, insofern von Gesetzes wegen nicht vorgeschrieben ist, dass sich aus diesen Ansprüchen ergebende Schäden und Kosten für Rechnung des Vertragspartners sind.
     
    Artikel 10 - Garantie
      
     
    Benutzer gewährt keinerlei Garantie auf die gelieferten Sachen, vorbehaltlich der Garantie, die kraft Gesetzes oder Vertrags vom Produzenten der Sache gewährt wird. 
     
    Artikel 11 - Kommunikation
      
     
    EVAC First Aid & Safety Products haftet nicht für missverstandene, entstellte, verzögerte oder nicht ordnungsgemäß übermittelte Bestelldaten und Mitteilungen infolge der Nutzung von Internet oder anderen Kommunikationsmitteln im Verkehr zwischen Benutzer und Vertragspartner, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
     
    Artikel 12 – Persönliche Angaben
       
    EVAC First Aid & Safety Products speichert die vom Verbraucher verschafften Angaben. Diese Angaben werden ausschließlich zur Ausführung der Bestellung verwendet und in diesem Zusammenhang Dritten bereitgestellt. Diese Angaben werden gemäß einschlägiger Gesetzgebung verarbeitet.
     
    Artikel 13 – Höhere Gewalt 
        
     
    1. Im Fall höherer Gewalt auf Seiten von Benutzer werden die Pflichten kraft Vertrags ausgesetzt, solange der Zustand der höheren Gewalt andauert. Unter höherer Gewalt wird jeder vom Willen von EVAC First Aid & Safety Products unabhängige Umstand verstanden, welcher die Erfüllung des Vertrags dauerhaft oder vorübergehend verhindert und welcher weder kraft Gesetzes noch nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit zu seinen Risiken gehören muss.
    2. Sobald sich bei EVAC First Aid & Safety Products ein Zustand höherer Gewalt im Sinne von Abs. 1 dieses Artikels einstellt, wird sie den Vertragspartner schriftlich darüber in Kenntnis setzen.
    3. Sofern darunter nicht bereits inbegriffen, wird unter höherer Gewalt ebenfalls versanden: Arbeitsniederlegung, Betriebsbesetzung, Blockaden, Embargos, behördliche Maßnahmen, Krieg, Revolution und jeder damit gleichzusetzende Zustand, Stromstörungen, Störungen in elektronischen Kommunikationslinien, Feuer, Explosion und andere Kalamitäten, Wasserschäden, Überschwemmungen, Erdbeben und andere Naturkatastrophen.
    4. Solange der Zustand der höheren Gewalt andauert, sind die Pflichten von EVAC First Aid & Safety Products ausgesetzt. Diese Aussetzung gilt jedoch nicht für Pflichten, auf die sich die höhere Gewalt nicht bezieht und die bereits vor dem Eintreten des Zustands der höheren Gewalt entstanden sind.
    5. EVAC First Aid & Safety Products ist während des Zustands der höheren Gewalt zu keinerlei Schadenersatzleistungen an den Vertragspartner gehalten.
     
    Artikel 14 – Rechtswahl und Gerichtsstand
       
     
    1. Auf alle Verträge findet das Recht der Niederlande Anwendung.
    2. Für Streitigkeiten anlässlich von Verträgen im Sinne dieser Bedingungen oder von sich daraus ergebenden Verträgen ist ausschließlich das Gericht zu Den Bosch, Niederlande, zuständig.
    3. Verbraucher können sich bis zu einem Monat, nachdem sich EVAC First Aid & Safety Products schriftlich auf die Zuständigkeit des im vorigen Absatz genannten Gerichts berufen hat, dafür entscheiden, die Streitigkeit bei einem Gericht anhängig zu machen, das kraft Gesetzes zuständig wäre.

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